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   OLG Frankfurt, 10.10.2005 - 3 UF 202/05   

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https://dejure.org/2005,2915
OLG Frankfurt, 10.10.2005 - 3 UF 202/05 (https://dejure.org/2005,2915)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.10.2005 - 3 UF 202/05 (https://dejure.org/2005,2915)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Oktober 2005 - 3 UF 202/05 (https://dejure.org/2005,2915)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3b Abs 1 S 1 VersorgAusglHärteG, § 3b Abs 1 S 2 VersorgAusglHärteG, § 313 Abs 2 S 2 ZPO, § 317 Abs 2 S 1 ZPO, § 329 Abs 1 ZPO
    Anforderungen an die Rechtsmittelfähigkeit von Beschlüssen: Begründungszwang, Unterschriftsgebot, Versorgungsausgleich

  • hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)

    ZPO §§ 313 Abs. 2 S. 2, 329 Abs. 1, 317 Abs. 2 S. 1; VAHRG 3b Abs. 1 Nr. 1, 2
    Begründungszwang, Bezugnahme; computerunterstütze Berechnung, Bezugnahme; Quotierung, schuldrechtlicher Ausgleich

  • Judicialis

    VAHRG § 3 b I 1; ; VAHRG § 3 b I 2; ; ZPO § 313 II 2; ; ZPO § 317 II 1; ; ZPO § 329 I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an Begründungszwang hinsichtlich Durchführung des Versorgungsausgleichs; Bezugnahme auf computergestützte Berechnung - Ausgleich durch analoges Quasisplitting

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begründungszwang und Unterschriftsgebot hinsichtlich rechtsmittelfähiger Beschlüsse; Hinreichende Begründung durch Ausdrucke computerunterstützter Berechnungen; Anwendung der Quotierungsmethode bei der Verrechnung von Gegenrechten; Durchführung eines ...

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Höhere Quotierung von anrechten zur Vermeidung des schuldrechtlichen VersorgungsausgleichsHöhere Quotierung von anrechten zur Vermeidung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 274
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.10.1993 - XII ZB 109/91

    Rangfolge von Realteilung und analogen Quasisplitting beim Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.2005 - 3 UF 202/05
    Für die Verrechnung von Gegenrechten wendet der Senat grundsätzlich die Quotierungsmethode an (vgl.Hahne/Glockner FamRZ 1983, 221, 225; BGH FamRZ 1994, 90).

    Obere Grenze der Heranziehung dieses weiteren Anrechts ist, dass dem Verpflichteten mindestens die Hälfte eines jeden Anrechts verbleibt, da anderenfalls der Berechtigte eine bessere Sicherung erhielte als der Verpflichtete (vgl. BGH FamRZ 1994, 90; 2001, 477 ff; Johannsen/Henrich, Eherecht, 4. Auflage, § 3b VAHRG, Rn. 9).

  • BGH, 13.12.2000 - XII ZB 52/97

    Rechtskräftige Scheidung - Rentenanwartschaften - Anwartschaft auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.2005 - 3 UF 202/05
    Obere Grenze der Heranziehung dieses weiteren Anrechts ist, dass dem Verpflichteten mindestens die Hälfte eines jeden Anrechts verbleibt, da anderenfalls der Berechtigte eine bessere Sicherung erhielte als der Verpflichtete (vgl. BGH FamRZ 1994, 90; 2001, 477 ff; Johannsen/Henrich, Eherecht, 4. Auflage, § 3b VAHRG, Rn. 9).
  • OLG Celle, 30.11.1989 - 12 UF 176/89
    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.2005 - 3 UF 202/05
    Infolgedessen sind Verweise auf außerhalb des geschlossenen Textkörpers liegende ergänzende, die Begründung der Entscheidung mit tragende Textbestandteile des Beschlusses unzulässig (vgl. u.a. BGH NJW 1971, 39; NJW-RR 1991, 830; Hess VGH NJW 1984, 2429; OLG Celle FamRZ 1990, 419; OLG Hamm FamRZ 1993, 719; OLG Zweibrücken FamRZ 2004, 1735).
  • OLG München, 18.03.2008 - 10 W 1000/08

    Aussetzung bei Verdacht einer Straftat: Begründungserfordernis und -umfang bei

    genügt für eine gerichtliche Entscheidung ausnahmslos nicht (OLG Celle FamRZ 1990, 419 für Zivilurteil; OLG Hamm FamRZ 1993, 719; OLG Frankfurt FamRZ 2006, 274 = OLGR 2006, 114 jeweils für Beschlüsse; vgl. auch für Strafurteile BGH NStZ-RR 2001, 103; 2006, 687; vgl. ferner für eine Rechtsmittelschrift BVerfG, Beschl. v. 20.06.2007 - 2 BvR 1042/07).
  • OLG Zweibrücken, 25.02.2008 - 2 UF 166/07

    Keine Aussetzung des Verfahrens über den Versorgungsausgleich trotz Unwirksamkeit

    Die Bezugnahme auf die dem Urteil beigefügten Anlagen zur Berechnung der betrieblichen Altersversorgungen der Parteien in den Urteilsgründen ist nach Auffassung des erkennenden Senats nicht zu beanstanden (a.A. 5. Senat FamRZ 2006, 497; OLG Frankfurt FamRZ 2006, 274) Die Anlagen sind mit der Urschrift des Urteils fest verbunden, fortlaufend als Urteilsseiten 7 und 8 bezeichnet und zudem jeweils mit dem Aktenzeichen versehen.
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